Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Budaks Trockenbau
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Budaks Trockenbau (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Beginn der Arbeiten zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Werkvertrag oder der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Nachtragsleistungen und werden gesondert vergütet.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen aufgrund geänderter Material-, Energie- oder Lohnkosten bleiben bei langfristigen Projekten vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Budaks Trockenbau.
7. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Voraussetzungen.
Behinderungen durch:
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Witterung
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fehlende Vorleistungen
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Lieferengpässe
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höhere Gewalt
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behördliche Anordnungen
verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
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die Baustelle zugänglich ist,
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Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stehen,
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erforderliche Vorleistungen erbracht wurden,
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Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung hat eine gemeinsame Abnahme zu erfolgen.
Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen:
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bei Nutzung der Leistung,
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bei Inbetriebnahme,
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oder wenn innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei Verträgen auf Grundlage der VOB/B gelten die dort vereinbarten Gewährleistungsfristen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
11. Haftung
Budaks Trockenbau haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
12. Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen.
13. Nachträge
Zusätzliche Leistungen, Änderungen oder Ergänzungen werden gesondert vergütet.
Mündliche Nachträge sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
14. Kündigung
Für Kündigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 648 ff. BGB).
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind zu vergüten.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
16. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Budaks Trockenbau.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Firmendaten
Budaks Trockenbau
Inhaber: Ozan Budak